Grundsätzlich muss zur Jagdausübung ein brauchbarer Hund zur Verfügung stehen. Ob dieser im Besitz des Jagdpächters sein muss oder nicht, regeln die Landesjagdgesetze unterschiedlich. Ein Jäger, der nur einen Begehungsschein hat oder so in einem Revier mitgehen darf, braucht in der Regel keinen eigenen Hund. Bei Wasserjagden muss auf jeden Fall ein Hund mitgeführt werden.

Die Auswahl der Rasse ist frei, abhängig von persönlichen Vorlieben. Auch bei den Jagdhunden gibt es natürlich Spezialisten, diese werden aber auch gezielt für eine Jagdart ausgebildet und genutzt. Grundsätzlich sollten die Hunde nach den Reviermöglichkeiten ausgewählt werden, sprich nach ihrenHaupteinsatzarten. Waldjäger mit Schwerpunkt Sauenbejagung brauchen andere Hunde als der Niederwildjäger.

Ausbilden ist normalerweise die Aufgabe des Besitzers. Aus Zeitmangel kaufen sich manche Jäger einen fertig ausgebildeten Hund. Im Allgemeinen sagt man aber, dass die Führigkeit und die Bindung zum Besitzer, so wie der Gehorsam dann oft erst nicht so gut sind. Das dauert dann eine Zeit, bis der Hund sich umgewöhnt hat.

Auch die Frage, wann ein Hund brauchbar ist, regeln die Länder unterschiedlich. In manchen, z.B. RLP gibt es reine Brauchbarkeitsprüfungen, die nicht rassegebunden sind.

Ansonsten durchlaufen die einzelnen Rassen oder Rassengruppen eigene Prüfungsstandards. Für Vorstehhunde wären dies beispielsweise  die JEP (Jagdeignungsprüfung), die HZP (Herbstzuchtprüfung) und die VGP (Verbandsgebrauchsprüfung). Einzelne Fächer bzw. Spezialprüfungen z. B. die Schweisshundeprüfung für die Nachsuche sind für alle Rassen offen.

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