Die wenigsten wissen, dass auch der Seehund dem Jagdrecht unterliegt. Seit den 1970er Jahren ist der Seehund ganzjährig geschützt, unterliegt weiterhin dem Jagdrecht. Jäger haben deshalb eine Hegeverplichtung und haben u.a. die Seehundstationen in Norden-Norddeich und Friedrichskoog mitgegründet.

Das Video begleitet den Weg von der Bergung eines Heulers im Watt bis zur Anlieferung in der Seehundstation. Hier werden die verwaisten Seehunde versorgt und später wieder ausgewildert. Jäger sind als Wattenjagdaufseher (Niedersachsen) und Seehundjäger (Schleswig-Holstein) Ansprechpartner beim Fund verwaister Seehunde: Bergen und auswildern gehört zu ihren Aufgaben.

 

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