Die Fang- oder Fallenjagd darf in Deutschland nur in Verbindung mit einer bestandenen Jägerprüfung, einem gültigen Jagdschein und der nachgewiesenen Sachkunde betrieben werden. In einigen Bundesländern ist dazu ein separater Fallenlehrgang notwendig. Grundsätzlich unterscheidet man Lebend- und Totschlagfallen. Lebendfallen dürfen mit Genehmigung auch in befriedeten Bezirken gestellt werden, mit bestandenem Sachkundelehrgang auch ohne Jagdschein. Sie […]