Als Schalenwild bezeichnen wir die, dem Jagdrecht unterliegenden Paarhufer, deren Klauen auch „Schalen“ genannt werden.
Zu den Schalenwildarten gehören:
• Elch
• Wisent
• Rotwild
• Damwild
• Sikawild
• Rehwild
• Schwarzwild
• Gamswild
• Steinwild
• Muffelwild
Mit Ausnahme des Rehwildes gehören sie alle zum Hochwild.
Die meisten Schalenwildarten sind Wiederkäuer, einzig das Schwarzwild bildet hier eine Besonderheit (Allesfresser, kein Wiederkäuer).
Neben dem Schwarzwild (Wildschweine) gibt es zwei weitere Gruppen in der Einteilung: Cerviden (Geweihträger) und Boviden (Hornträger). Zu den Cerviden gehören die „Echten Hirsche“ und die Trughirsche, zu den Boviden die Rinderartigen, Ziegenartigen und Schafartigen.
Während bei den Geweihträgern nur das männliche Tier jährlich neue Stirnwaffen ausbildet und wieder abwirft, tragen bei den Hornträgern beide Geschlechter Hörner, die zeitlebens weiter wachsen.
Außer für Schwarzwild (und in einigen Bundesländern Rehwild) gibt es für alle Schalenwildarten sogenannte Abschusspläne, die festlegen wie viele der Tiere und in welchen Altersklassen und Geschlecht in einem Revier erlegt werden sollen. Diese werden auf Grundlage von Bestandsschätzungen im Einvernehmen mit den beteiligten Jagdausübungsberechtigten, der Hegegemeinschaft und der Unteren Jagdbehörde unter Berücksichtigung der Höhe der Wildschäden erstellt.