Zunächst fasst die Familie der Rabenvögel ganz unterschiedliche Arten zusammen; der Kolkrabe, der Eichel– und der Tannenhäher, die Dohle und die Alpendohle, und die Raben-, Saat- und Nebelkrähe.
Trotz ihrer eher unmelodiösen Laute zählen alle zu den Singvögeln und werden bis auf den Kolkraben im Bundesjagdgesetz nicht als jagdbare Arten aufgeführt.

Die meisten Bundesländer haben jedoch für Raben– und Nebelkrähen (Aaskrähen) und Elstern, weil ihre Populationen durch gute Lebensbedingungen ständig steigen, Jagdzeiten erlassen. Beide Vögel sind Nesträuber, sie werden zum Schutz der Singvögel, der Bodenbrüter und des sonstigen Niederwildes bejagt. Auch der Eichelhäher darf in einigen Bundesländern bejagt werden.

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