Die Fang- oder Fallenjagd darf in Deutschland nur in Verbindung mit einer bestandenen Jägerprüfung, einem gültigen Jagdschein und der nachgewiesenen Sachkunde betrieben werden. In einigen Bundesländern ist dazu ein separater Fallenlehrgang notwendig.

Grundsätzlich unterscheidet man Lebend- und Totschlagfallen.

Lebendfallen dürfen mit Genehmigung auch in befriedeten Bezirken gestellt werden, mit bestandenem Sachkundelehrgang auch ohne Jagdschein. Sie müssen zweimal am Tag kontrolliert werden.

Totschlagfallen müssen so gestellt werden, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf haben, z. B. in einem Fallenbunker. Sie müssen einmal täglich kontrolliert werden.

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