Unter Beizjagd verstehen wir Jagd mit „abgetragenen“ (zahmen) Greifvögeln oder Falken. Ursprünglich kommt diese Jagdart aus dem orientalischen Raum, breitete sich aber bereits im Mittelalter zunehmend auch in Europa aus.
Wurden früher noch Wildfänge oder als Nestlinge aus dem Horst genommene Vögel verwendet, kommen heute nur noch Nachzuchten zum Einsatz. Einzig Habichte dürfen mit Genehmigung heute noch ausgehorstet werden.
Die Richtlinien für die Haltung von Greifvögeln unterliegt der Bundeswildschutzverordnung.
Um Falknerei ausüben zu können, muss zusätzlich zum Jägerprüfung eine Falknereiprüfung erfolgreich abgeschlossen werden.
Zum Einsatz kommen Falkner insbesondere dort, wo eine Bejagung mit Büchse oder Flinte nicht ohne weiteres möglich wäre (z.B. Flughäfen). Welche Tiere gejagt werden, hängt vom Greifvogel des Falkners ab. Wanderfalken beispielsweise schlagen Beutetiere ausschließlich in der Luft und können somit nur auf Federwild eingesetzt werden.
Im Artenschutz nimmt Falknerei eine wichtige Rolle ein. So nehmen Falkner beispielsweise verletzte Greife auf um sie nach Genesung wieder auszuwildern. Auch bei der Bestandserhohlung des Wanderfalken haben Falkner durch Nachzuchten und Auswilderungen einen wesentlichen Teil beigetragen.
2014 wurde die Falknerei auch in Deutschland zum immateriellen Kulturerbe erklärt.