Berechtigt, angefahrenes Wild nach einem Verkehrsunfall von seinem Leid zu erlösen, ist die Polizei sowie der für das Gebiet zuständige Jagdausübungsberechtigte (Jagdpächter oder Eigenjagdbesitzer). Häufig bleibt das kranke Wild aber nicht direkt an der Straße, sondern flüchtet noch weiter. In diesem Fall wird eine Nachsuche mit einem ausgebildeten Hund durchgeführt, um das kranke Tier zu finden und zu erlösen. Bei einem Wildunfall sollten daher immer Polizei und Jäger hinzugerufen werden. Die Polizei hat meistens die Kontaktdaten des zuständigen Jägers. Die Autoversicherungen benötigen auch eine Bestätigung der Polizei oder des Jagdausübungsberechtigten um einen Schaden am Fahrzeug, je nach Versicherungskategorie, regulieren zu können.

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