Wildacker 2
Wildacker 2

Nein, in der Regel nicht. Fütterungen sind nur bei besonders harten Witterungsbedingungen (Notzeit) erlaubt und bedürfen meist, je nach Bundesland, behördlicher Genehmigung. Allgemein umfasst der Begriff Fütterung die Darreichung von Futtermitteln wie Heu, Grassilage, heimische Feld- und Baumfrüchte oder Trester in Mengen, die sättigen. Darunter fallen nicht mehrjährige angelegte Wildäsungsflächen im Wald, Wildäcker außerhalb des Waldes und Salzlecken.
Im Umkreis von Fütterungen ruht die Jagd, sie sind jedoch eine gute Gelegenheit, das Wild zu beobachten.
Kirrungen sind kleinste Futtermengen und haben im Gegenteil zur Fütterung nur das Ziel, Wild anzulocken, um es zu erlegen.

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