Jäger haben oft ein Schild vorne im Auto, auf dem das Wort „Jagdschutz“ steht. Viele wissen aber nicht, was das wirklich bedeutet. Nach Paragraph 23 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) beinhaltet der Jagdschutz den Schutz des Wildes insbesondere vor: Wilderern, Futternot, Wildseuchen, wildernden Hunden und Katzen.
Ebenfalls umfasst er die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften. Die einzelnen Bundesländer regeln den Jagdschutz auf Landesebene noch detaillierter.
(c) Falk Trompeter