Unter Nachsuche ( Schweißarbeit) versteht man das Verfolgen, Auffinden und Erlegen von verletztem Wild, entweder durch Unfall, Schuss oder Hundeeinwirkung, durch einen Hundeführer und seinem Hund. Ziel der Nachsuche ist es, verletztes Wild vor Leid zu bewahren und Gefahren, die dadurch entstehen zu verhindern. Ein verletztes Wildschwein kann durchaus für Menschen gefährlich werden. Außerdem soll bereits verendetes, aber schwer aufzufindendes Wild schnell geborgen werden, bevor das Wildbret verdirbt.
Grundsätzlich unterscheiden wir Totsuche und Lebendsuche.
Anhand der Anzeichen am Anschuss kann man häufig eine Aussage treffen, ob das beschossene Wild vermutlich nach einer kurzen Flucht verendet Totsuche) oder ob man mit einer weitaus aufwendigeren Lebendnachsuche rechnen muss. Schwieriger ist eine Aussage nach Verkehrsunfällen, wenn das Wild geflüchtet ist. Ein Wildunfall muss bei der Polizei, Forstamt oder zuständigen Jäger gemeldet werde. Eine Unterlassung ist ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz, da das verletzte Wild unter Umständen über Tage oder Wochen nach dem Unfall noch leiden kann. Unfallwild, also im Strassenverkehr verletztes oder getötetes Wild darf nicht in Verkehr gebracht werden, ist aber, wenn keine bedenklichen Merkmale vorliegen (s. auch „kundige Person“) zum Eigenverzehr zugelassen.
Eine einfache Totsuche sollte jeder brauchbare Jagdhund bewältigen. Jagdpächter sind dazu verpflichtet einen brauchbaren Jagdhund vorzuhalten.
Die dazu verwendeten Jagdhunde müssen ihre Eignung auf besonderen Prüfungen (z.B. Verbandsschweißprüfung [VswP], Verbandsfährtenschuhprüfung [VFsP], weitere spezielle Prüfungen der Schweißhundeverbände) nachweisen.
Sämtliche Prüfungsfährten müssen mind. 24 Stunden alt und 1000 m lang sein. Gut eingearbeitete Schweiß- und andere Nachsuchenhunde sind in der Lage Fährten von z.T. über 48 Stunden Stehzeit (=Alter) über mehrere Kilometer auszuarbeiten.
Benötigt man einen Hund zur Nachsuche, werden im Vorfeld etliche Fragen gestellt. Hier ein Beispiel für den Ablauf nach einem Beschuss:
Bei einer Lebendnachsuche sollte die Nachsuche nach einigen Stunden Wartezeit aufgenommen werden. In der Wartezeit kann das Wild ruhig werden und ins sogenannte Wundbett gehen. Dadurch vermeidet man, dass das noch unter Stresshormonen stehende Wild flüchtig wird und über weite Strecken verfolgt werden muss, bis der Nachsuchenführer den Fangschuss antragen kann. Manchmal muss der Hund das Wild, wenn es vor ihm flüchtig wird,aber auch in einer Hetze stellen.
Wenn schwerkrankes Wild bei einer Nachsuche in einen fremden Jagdbezirk wechselt, kann die Nachsuche nur weiter durchgeführt werden, wenn mit dem Pächter dieses Jagdbezirkes eine Wildfolgevereinbarung besteht, andernfalls könnte der Vorwurf der Wilderei erhoben werden. Bestätigte Nachsuchenführer können unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Vorschriften revierübergreifende Nachsuchen durchführen. Das Unterlassen eine Nachsuche ist ein Verstoß gegen geltende Gesetze.
Wie ein junger Hund erste Erfahrungen mit der Schweissarbeit macht, zeigt das nachfolgende Video.
http://www.ardmediathek.de/tv/Die-Sendung-mit-der-Maus/Sachgeschichte-Jagdhund/WDR-Fernsehen/Video?documentId=23021338&bcastId=22380500
Quellen:
http://www.kbgs.de/uploads/media/Anschussmeldung_und_-untersuchung.pdf