Um dem Tier- und Artenschutz gerecht zu werden, ist die Nutzung bestimmter Fallen verboten. Das bekannteste davon ist das sogenannte Tellereisen, bei dem das Tier mit den Pfoten in die Falle gelangt (sog. „Brantenfänge“)

Das Tellereisen oder auch Fang-, Fußeisen genannt ist in der EU seit dem 1. Januar 1995 verboten (Vo Nr.3254/91 Tellereisenverordnung). Tellereisen können rund oder eckig sein und werden über eine Feder gespannt. Das Tier muss auf den Teller treten, um die Falle auszulösen. Sie ist nicht tödlich und für das gefangene Tier sehr schmerzhaft.

Die Conibearfalle ist eine sogenannte Totfangfalle. Sie wird über eine oder zwei Federn gespannt und löst sowohl auf Zug und Druck aus. Sie kann als Durchlauffalle gestellt oder beködert werden. Sie ist in Deutschland verboten da sie nicht selektiv fängt. Außerdem kam es bei ihr immer wieder zu schweren Unfällen durch unsachgemäße Handhabung!

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