Das Jagdgesetz 1945 bis 1949 und der Neubeginn in der Bundesrepublik
Am 8. Mai 1945, mit der Kapitulation des 3. Reiches, wurde alle bestehende Gesete durch die provisorische Gesetzgebung der Besatzungsmächte vorübergehend abgelöst. Mit der Kapitulation verlor die deutsche Jägerschaft auch die Hoheit über die Jagd, der Besitz von Waffen wurde für Deutsche bei Todesstrafe verboten. An eine Ausübung der Jagd war in diesen Tagen des Jahres 1945 nicht zu denken. Die „Jagd“ wurde von den Besatzungssoldaten ohne Regeln oft mit MP und Handgranaten als Freizeitbeschäftigung ausgeübt.
Bereits 1946 bildeten sich mit Genehmigung der Britischen Besatzungszonenverwaltung erste jägerliche Vereinigungen, auch die Amerikaner traten für die Genehmigung der Jagd für Deutsche ein. Die Jagd konnte einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensmittelversorgung leisten, deshalb wurde es ausgewählten Deutschen gestattet, die Jagd auszuüben.
Am 29. November 1952 wird das Bundesjagdgesetz durch Unterzeichnung des Bundespräsidenten in Kraft gesetzt.
Das Bundesjagdgesetz gliedert sich in 11 Abschnitte mit 46 einzelnen Paragrafen. Es ist ein Rahmengesetz, dessen Ausgestaltung den einzelnen Bundesländer obliegt. Es wird 1961 und 1976 novelliert.
Hier zur Ansicht einige Änderungen im Vergleich