Berechtigt zur Jagd sind in Deutschland alle „natürlichen Personen“ die nach bestandener Prüfung einen Jagdschein gelöst haben. Ab dem 16. Lebensjahr kann man in Deutschland den Jagdschein lösen, vorausgesetzt man hat die Jägerprüfung bestanden. Die Erteilung des Jagdscheins ist in Deutschland Länderangelegenheit und somit weichen die einzelnen Prüfungsbestanteile und Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung geringfügig […]
